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   VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239   

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VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239 (https://dejure.org/2023,21207)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.05.2023 - B 1 S 23.239 (https://dejure.org/2023,21207)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - B 1 S 23.239 (https://dejure.org/2023,21207)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 Sätze 1, 2; FeV § 46 Abs. 1, 5; FeV § 11 Abs. 8; FeV Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur; FeV § 14 Abs. 1 S. 3; BayVwVfG Art. 31 Abs. 7 S. 1
    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu machen, gelegentlicher Cannabis-Konsum + weitere Tatsachen i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV, angemessene Fristsetzung i.R.d. § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV, Fristverlängerung

 
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  • VGH Bayern, 11.02.2019 - 11 CS 18.1808

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).

    Dieser Zeitraum hätte ihm unter Berücksichtigung der vorhandenen Kommunikationswege grundsätzlich die Gelegenheit geboten, sich begutachten zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 27 bezüglich eines Zeitraums von "etwas mehr als acht Wochen", wobei hier Feiertage und Jahreswechsel zu berücksichtigen waren).

    Weder aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 5, 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20: jeweils zwei Monate für ausreichend erachtet) noch aus der Verwaltungspraxis anderer Hoheitsträger lässt sich eine behördliche Verpflichtung ableiten, regelmäßig (z.B.) drei Monate zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen (BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 11 CS 19.24

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Die Frist muss so bemessen sein, dass dem Betroffenen die Gutachtensbeibringung möglich und zumutbar ist (BayVGH, B.v. 17.4.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 18).

    Mit dem bloßen Zuwarten bis etwa zwei Wochen vor Fristablauf hat der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht genügt (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 18).

    Der Einwand des Bevollmächtigten des Antragstellers, dieser sei nach wie vor mitwirkungsbereit, habe aber bis heute keinen neuen Untersuchungstermin erhalten können, weil die Begutachtungsstelle die Akten an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgesandt habe, führt zu keiner anderen Bewertung (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2019 - 11 CS 19.24 - juris Rn. 20), womit es auf eine erneute Versendung der Unterlagen zur Begutachtung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens vorliegend nicht ankommt.

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 11 CS 20.2643

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Allerdings liegt ein einmaliger Konsum nur dann vor, wenn der Betreffende entweder erstmals im Rahmen eines Probierkonsums Cannabis zu sich genommen hat oder frühere Konsumakte derart weit zurückliegen, dass daran nicht mehr angeknüpft werden kann und er aus besonderen Umständen heraus einmalig Cannabis eingenommen hat (BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 23; B.v. 25.6.2020 - 11 CS 20.791 - juris Rn. 23).

    Diese Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 26; B.v. 24.9.2020 - 11 CS 20.1234 - juris Rn. 22; B.v. 3.1.2017 - 11 CS 16.2401 -juris Rn. 13 ff. m.w.N.; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 24).

    (2) Mit der Fahrt vom 22. Oktober 2022 hat der Antragsteller auch gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV verstoßen, was Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 11 CS 20.2643 - juris Rn. 33; U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 14 FeV Rn. 42).

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Etwaigen Eignungszweifeln ist insoweit so zeitnah wie möglich nachzugehen, da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 26; so auch VG Würzburg, a.a.O., juris Rn. 29).

    Bei der Ausübung des Ermessens ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretene Rechtsfolge bestehen zu lassen (BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 29.11.2019 - 11 CS 19.2096 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 29.03.2017 - 11 CS 17.368

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Die bloße Behauptung eines einmaligen Konsums ist nicht ausreichend (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 15).

    Erst wenn substantiierte Darlegungen erfolgen, die für einen einmaligen Konsum sprechen, ist ihre Glaubhaftigkeit unter Würdigung sämtlicher Fallumstände zu prüfen (BayVGH, B.v. 29.3.2017 - 11 CS 17.368 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten, weshalb eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen war, was nach Auffassung der aktuellen Rechtsprechung alleine maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 17; *vgl. auch Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.05.2022, § 14 FeV Rn. 42).

    Dabei wurde von der Rechtsprechung auch berücksichtigt, dass die Grenzwertkommission von 2015 erst ab einer THC-Konzentration von 3, 0 ng/ml von der gesicherten Annahme eines erst kürzlich erfolgten Konsums ausgeht, bei dem der Betroffene mit einer Leistungsbeeinträchtigung rechnen muss (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8/18 - juris).

  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist im Rahmen der Beweiswürdigung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 11 CS 22.860 - juris Rn. 15; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.), da es sich bei dem Vortrag des einmaligen Konsums vielfach um eine bloße Schutzbehauptung handelt.

    Somit hat er den maßgeblichen Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml THC überschritten, weshalb eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen war, was nach Auffassung der aktuellen Rechtsprechung alleine maßgeblich ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 8.18 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 17; *vgl. auch Pause-Münch in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 23.05.2022, § 14 FeV Rn. 42).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (st Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 14).

    Ausgehend vom Wortlaut "kann" stellt § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eine Ermessensvorschrift dar (vgl.*auch BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 11 CS 21.730 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14/17 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 06.02.2009 - 11 CS 08.2459

    Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Lag für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens wie hier kein ausreichender Grund vor, wird die gemäß § 11 Abs. 8 FeV gerechtfertigte Annahme fehlender Fahreignung nicht schon durch die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Gutachtensbeibringung, sondern nur durch ein positives Gutachten ausgeräumt (vgl. VGH BW, B.v. 1.3.1993 - 10 S 67/93 - DAR 1993, 309 = juris Rn. 3 ff.; BayVGH, B.v. 6.2.2009 - 11 CS 08.2459 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 3.12.2015 - 16 E 817/15 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 09.10.2017 - 11 CS 17.1483

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.05.2023 - B 1 S 23.239
    Weder aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 5, 26; B.v. 21.10.2015 - 11 C 15.2036 - juris Rn. 18; B.v. 23.4.2013 - 11 CS 13.219 - juris Rn. 20: jeweils zwei Monate für ausreichend erachtet) noch aus der Verwaltungspraxis anderer Hoheitsträger lässt sich eine behördliche Verpflichtung ableiten, regelmäßig (z.B.) drei Monate zur Beibringung eines Gutachtens einzuräumen (BayVGH, B.v. 11.2.2019 - 11 CS 18.1808 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 21.10.2015 - 11 C 15.2036

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); keine hinreichenden Erfolgsaussichten; Entziehung

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 CS 19.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines von zwei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

  • VGH Bayern, 05.09.2008 - 11 CS 08.1890

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; vorläufiger

  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 16 E 817/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage einer

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1993 - 10 S 67/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringens eines Eignungsgutachtens -

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • VGH Bayern, 25.06.2020 - 11 CS 20.791

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2018 - 10 B 10008/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Führen eines KFZ nach gelegentlichem

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 11 CS 22.362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 26.05.2021 - 11 CS 21.730

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 11 CS 20.1234

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 11 CS 22.860

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 03.01.2017 - 11 CS 16.2401

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06
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